Was tun bei Diskriminierung am Arbeitsplatz?
Diskriminierung ist im Job keine Seltenheit. Täglich werden Mitarbeiter ausgegrenzt, diffamiert oder auf andere Weise benachteiligt. Eigentlich dürften Alter, Geschlecht, Behinderung und Herkunft dem beruflichen Werdegang nicht im Weg stehen, doch sich zu wehren, ist trotz Antidiskriminierungsgesetze schwierig.
Diskriminierung am Arbeitsplatz führt zu seelischen Belastungen, die sich häufig in psychischen Problemen manifestieren. Nicht nur das Wohlbefinden der Betroffenen, sondern auch deren Leistungsfähigkeit steht auf dem Spiel.
Menschen werden etwa aus folgenden Gründen diskriminiert:
- Geschlecht
- Behinderung
- Alter
- Religion
- Nationalität
- Herkunft
Diskriminierung am Arbeitsplatz steht der Karriere im Weg
Diskriminierung hat viele Facetten. Den Klassiker stellt die sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz dar. Unsittliche Berührungen sowie obszöne Äußerungen und Gesten von Kollegen, Vorgesetzten und externen Personen machen den Joballtag zum Albtraum. Kaum ein Unternehmen gibt offen und ehrlich zu, Mitarbeiter zu benachteiligen. Es liegt im alleinigen Ermessen der Arbeitgeber, über die Besetzung offener Stellen zu entscheiden. Beschäftigte fühlen sich gelegentlich bei der betriebsinternen Wahl übergangen und ungerecht behandelt. Schnell wird der Vorwurf der Diskriminierung laut. Wenn dem so ist, lässt sich der Bestand kaum nachweisen. Arbeitgeber führen vermutlich Argumente auf, die für einen Mitbewerber sprechen, weil etwa die Betriebszugehörigkeit länger ausfällt, die Qualifikationen besser sind oder weil die Distanz vom Wohn- bis zum Arbeitsort geringer ist. Bessere Sprachkenntnisse vorzubringen, ist übrigens legitim, wenn Beschäftigte im engen Kundenkontakt stehen. Mitunter sind auch Bewerberinnen und Bewerber betroffen. Ausgesiebt wird hinter verschlossenen Türen, nach einer Absage erfährt niemand den genauen Grund.
Ungleichbehandlung durch Vorgesetzten: Diskriminierung differenzieren
Es gibt viele Gründe, die zur Diskriminierung am Arbeitsplatz führen können. Nicht immer sind sie für die Betroffenen nachvollziehbar. Eine Ungleichbehandlung muss zudem nicht unbedingt durch den Vorgesetzten erfolgen. Auch Kollegen und außenstehende Personen wie Kunden und Geschäftspartner tragen mitunter zum vergifteten Betriebsklima bei.
Zwischen Diskriminierung und gesetzlichen Regelungen gilt es ab und an zu unterscheiden. Es gibt Felder, in denen die Religionszugehörigkeit, die körperliche Konstitution und das Geschlecht eine Rolle spielen. Die Eigenschaften stehen der Berufsausübung manchmal im Weg, wodurch Menschen benachteiligt sind.
Männliches Sicherheitspersonal nimmt am Airport keine Leibesvisitationen bei Frauen vor – das wäre ein absolutes No-Go. Nur Mitarbeiterinnen ist es erlaubt, weibliche Fluggäste zu kontrollieren. Gleiches trifft für den Polizeidienst zu. Die Praxis hat keinesfalls etwas mit Diskriminierung zu tun. Im Gegenteil, sie dient vielmehr der Wahrung der Privatsphäre von weiblichen Passagieren und Insassen.
Das Kopftuchverbot für muslimische Lehrerinnen an deutschen Schulen ist ein weiteres Beispiel. In Politik und Gesellschaft wird das Thema kontrovers diskutiert, die Meinungen gehen trotz oder gerade wegen bestehender Gesetze weit auseinander. Wie dem auch sei: Im Prinzip handelt es sich um einen Eingriff in die persönliche Religionsfreiheit. Streng genommen ließe sich demnach über eine verordnete Diskriminierung sprechen. Ein sensibles Thema, mit dem sich Arbeitsgerichte noch lange befassen.
Welche Rechte haben Betroffene?
Das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) soll vor Diskriminierung am Arbeitsplatz schützen. Es besteht seit 2006 und wurde im Laufe der Jahre durch zahlreiche Änderungen ergänzt. Grob gesagt legt es fest, dass niemand für etwas benachteiligt werden darf, was nicht mit der Arbeitsleistung im Zusammenhang steht. Die Gesetzesvorgaben sind einheitlich, sie greifen in allen Bundesländern.
Zwar sind die Mechanismen vorhanden, um Diskriminierung am Arbeitsplatz einen Riegel vorzuschieben, doch ob Betroffene Recht zugesprochen bekommen oder nicht, steht auf einem anderen Blatt. Nicht immer lässt sich die Benachteiligung hieb- und stichfest nachweisen.
Bei vermuteter Diskriminierung hat jeder das Recht, juristische Schritte einzuleiten. Beschäftigte, die sich ungerecht behandelt fühlen, sollten jedoch zuallererst den Arbeitgeber informieren. Größere Unternehmen verfügen oftmals über eigens dafür eingerichtete Beschwerdestellen, bei denen sich Vorfälle auch anonym melden lassen. Kommt es aufgrund von nachgewiesener Diskriminierung zur Kündigung, so ist diese unwirksam. Bei einem Verdachtsfall lohnt es sich, vor den Kadi zu ziehen. Den Sachverhalt jedoch zu beweisen, ist mitunter eine schwierige Angelegenheit.
Unternehmen vermeiden es nach Möglichkeit, am Pranger zu stehen. Zum einen drohen Schadensersatzforderungen, zum anderen schwindet mit dem Vorwurf der Diskriminierung auch das Ansehen in der Öffentlichkeit. In Deutschland bewegen sich die Prozesszahlen im Gegensatz zu manch anderer Nation auf einem moderaten Niveau. In den USA sieht die Sache anders aus. Dort sind Verhandlungen mit teils horrenden Schadensersatzforderungen an der Tagesordnung.
Fazit: Wie kann ich mich vor Diskriminierung schützen?
Ob Behinderung, Körperbau, Hautfarbe, Geschlecht oder die politische oder religiöse Ausrichtung: Einen Schutz vor Diskriminierung gibt es nicht. Jeder Mensch ist anders, hat Sie jemand auf dem Kieker, bleibt Ihnen nichts anderes übrig, als mit Fingerspitzengefühl zu handeln. Im Idealfall klappt das, ohne gleich juristische Geschütze aufzufahren.
Haben Sie sich entschlossen, dem Treiben ein Ende zu machen, sollten Sie im ersten Schritt die Situation mit Ihrem Vorgesetzten abklären. Richten sich die Vorwürfe gegen ihn, so begeben Sie sich direkt in die Chefetage. Große Unternehmen haben oft Vertrauenspersonen, die für Diskriminierung am Arbeitsplatz zuständig sind.
Gerichtsurteilen liegen meist subjektiv wahrgenommene Ereignisse zugrunde. Halten Sie in einem Protokoll oder Tagebuch sämtliche Vorfälle fest. Liegen Aussagen in schriftlicher Form vor, umso besser. E-Mails lassen sich bei Streitigkeiten ebenso heranziehen wie Briefe oder Mitteilungen in Messenger-Diensten. Geben Sie dem Arbeitgeber die Chance, Missstände aus der Welt zu schaffen. Bringt alles nichts, wenden Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht. Er rät Ihnen unter Umständen eine Klage einzureichen.