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Wie kann man seine Kündigungsfrist verkürzen?

Mit der gesetzlichen Kündigungsfrist sollen Arbeitnehmer vor ungerechtfertigten Kündigungen geschützt werden. Vor Einführung der Kündigungsfrist war es tatsächlich so, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer quasi nach Lust und nach Laune kündigen konnte. Das ist heute nicht mehr vorstellbar und Arbeitnehmer genießen einen sehr hohen Schutz durch gesetzliche Vorgaben. Für die eigene Karriere sind Kündigungsfristen allerdings häufig hinderlich. Denn die gesetzliche Normierung der Frist betrifft nicht nur Arbeitgeber, sondern schränkt auch die Arbeitnehmer ein. Heute wechseln die Arbeitnehmer im Schnitt alle zwei Jahre ihren Job, was ein Überdenken der bisherigen Regelung fast zwingend notwendig macht. Immer mehr Menschen suchen nach Möglichkeiten, mit denen sich die starren gesetzlichen Regelungen umgehen lassen. Davon gibt es einige, und diese sollen in den nächsten Abschnitten vorgestellt werden.

Grundsätzliches zur gesetzlichen Kündigungsfrist

Die gesetzliche Kündigungsfrist ist im § 622 BGB geregelt. Hier sind die Fristen sehr detailliert festgehalten und sehen wie folgt aus:

  • während der Probezeit (max. 6 Monate) gibt es eine zweiwöchige Kündigungsfrist ohne Angabe von Gründen
  • nach der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist mindestens vier Wochen und muss seitens des Arbeitgebers begründet werden
  • je länger die Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers anhält, umso länger wird auch die Kündigungsfrist

Es ist zu jeder Zeit möglich, eine vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist festzulegen. Allerdings darf diese in keinem Fall die gesetzliche Kündigungsfrist unterschreiten. Üblich ist das vor allem in Tarifverträgen, oder in besonderen Arbeitsverhältnissen. Enthält ein Teil des Arbeitsvertrages in Bezug auf die gesetzlichen Regelungen ungültige Klauseln, oder Klauseln, die eine Seite übervorteilen, dann gelten automatisch die gesetzlichen Kündigungsfristen. So kann z. B. eine Kündigungsfrist von 6 Monaten zulässig sein, wenn diese tariflich vereinbart wurde und der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber hieraus keinen Nachteil haben. Sie wird ungültig, wenn nur der Arbeitnehmer innerhalb von 6 Monaten kündigen kann und der Arbeitnehmer im Vertrag die gesetzliche Kündigungsfrist erhält.

Kündigungsfrist umgehen: Welche Möglichkeiten gibt es?

Der Arbeitgeber hat erst einmal keine Möglichkeit, die gesetzliche Kündigungsfrist zu umgehen. Das wäre nur möglich, wenn:

  • es sich um eine betriebsbedingte Kündigung handelt
  • die Kündigung aufgrund von disziplinarischen Maßnahmen erfolgen muss

Beide Vorgänge sind hochkomplex und es werden einige Nachweise benötigt, damit die Kündigung in diesem Fall eine Rechtsgültigkeit erhält. Ist einer der Fälle gegeben, so entfällt die gesetzliche Kündigungsfrist. Auch im Falle einer fortdauernden Erkrankung des Arbeitnehmers kann die gesetzliche Kündigungsfrist entfallen. Allerdings erst nach dem Ende des Rechtsanspruches auf Krankengeld. Die Kündigungsfrist verkürzen, oder zu umgehen, ist also mit erheblichem Aufwand verbunden. Arbeitnehmer haben hingegen eine Reihe von Möglichkeiten, um die gesetzliche Kündigungsfrist zu umgehen.

Wann entfällt die Kündigungsfrist?

Die Kündigungsfrist entfällt bei einer betriebsbedingten, bei einer außerordentlichen (disziplinarischen) und bei einer krankheitsbedingten Kündigung. Auch ein Aufhebungsvertrag kann die gesetzliche Kündigungsfrist obsolet machen.

Kann der Arbeitgeber die gesetzliche Kündigungsfrist verkürzen?

Das ist in keinem Fall möglich. In Einzelverträgen kann der Arbeitgeber zwar von der gesetzlichen Kündigungsfrist abweichen. Aber nur im Sinne einer Verlängerung. Ein Vertrag mit einer kürzeren Kündigungsfrist als der gesetzlichen ist automatisch an die gesetzliche Kündigungsfrist gebunden.

So können Arbeitnehmer die gesetzliche Kündigungsfrist umgehen

Eine wichtige Rolle bei der Umgehung der Kündigungsfrist spielt immer das gegenseitige Einvernehmen. Sind sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber einig, dass das Arbeitsverhältnis aufgelöst werden soll, dann kann ein Aufhebungsvertrag geschlossen werden. Das ist nicht ohne Risiken verbunden und sollte auf jeden Fall durch eine Rechtsberatung begleitet werden. Durch den Aufhebungsvertrag einigen sich beide Seiten auf eine sofortige Beendigung des Arbeitsverhältnisses, allerdings bestehen für den Arbeitnehmer auch Risiken. So verfallen Rechts- und Leistungsansprüche aus dem Arbeitsverhältnis, wie beispielsweise Arbeitslosengeld oder Krankengeld.

Man kann als Arbeitnehmer die Kündigungsfrist verkürzen, in dem man den Resturlaub beansprucht. In dieser Zeit kann man sich vom Arbeitgeber die Erlaubnis einholen, auch im neuen Job arbeiten zu dürfen. Allerdings kann der Arbeitgeber dies auch verweigern, was die Kündigungsfrist verkürzen in dieser Form unmöglich macht. Ebenso wie der Arbeitgeber hat auch der Arbeitnehmer das Recht auf eine fristlose Kündigung. Diese ist allerdings einige Vorgaben gebunden. So muss der Arbeitnehmer nachweisen, dass es ihm nicht mehr zumutbar wäre zur Arbeit zu erscheinen. Diese Möglichkeit ist nicht die Regel und meist mit ernsthaften juristischen Auseinandersetzungen verbunden.

Wer die Kündigungsfrist verkürzen möchte, der sollte gut abwägen

Es ist in manchen Situationen durchaus sinnvoll, wenn man die Kündigungsfrist umgehen oder verkürzen möchte. Doch das Vorgehen ist auch mit ein paar Risiken verbunden. So kann es sein, dass schon ein kleiner Fehler in der Formulierung ernsthafte juristische Konsequenzen nach sich ziehen kann. Arbeitnehmer ohne Rechtsschutzversicherung sind hier naturgemäß im Nachteil, denn sie verfügen in der Regel nicht über das notwendige Fachwissen. Das gilt auch, wenn es um die Verfassung eines Aufhebungsvertrages geht. Diese Dokumente müssen absolut rechtssicher erstellt und umgesetzt werden.

Eine vorzeitige Kündigung macht nicht immer nur aus der Sicht des Arbeitgebers einen Sinn. Dieser hat durch die betriebsbedingte und die disziplinarisch bedingte Sonderkündigung ohne Kündigungsfrist sogar deutlich mehr Möglichkeiten zur Auswahl, als der normale Arbeitnehmer. Viele Arbeitnehmer nutzen die Möglichkeit zur außervertraglichen Kündigung, um sich mehr ihrer Karriere widmen und neue Optionen entdecken zu können. Für Sie ist es besonders interessant, zu einem bestimmten Zeitpunkt den Arbeitgeber wechseln zu können und dabei keine Rücksicht auf gesetzliche Fristen nehmen zu müssen. In der Praxis ist es sogar so, dass die außerordentliche Kündigung durch einen Aufhebungsvertrag häufiger von den Arbeitnehmern gewünscht wird, und nicht von den Arbeitgebern.