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Vorruhestand: Wann er sich lohnt?

Früher in die Rente gehen. Davon träumen viele Menschen in Deutschland. Das Stichwort heißt Vorruhestand. Welche Vorruhestandsregelung gibt es in Deutschland. Kann man beispielsweise schon mit 60 in die Rente gehen? Laut Statistik träumen 38 Prozent in der Altersgruppe von 50 bis 59 Jahren von einem Renteneintritt vor dem 63. Geburtstag. Zudem wäre für 19 Prozent sogar vor ihrem 60. Geburtstag ein vorzeitiger Ruhestand wünschenswert. Im Folgenden erhalten Sie ein paar wichtige Informationen rund um die Vorruhestandsregelung in Deutschland.

Was heißt Vorruhestandsgeld?

Wenn der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer eine Vereinbarung getroffen haben, dass nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses weiter Leistungen gezahlt werden, kann es sich um ein sogenanntes Vorruhestandsgeld handeln. Dabei ist unwichtig, ob diese Leistung auch konkret als Vorruhestandsgeld betitelt wird. Wesentlich entscheidender ist der konkrete Inhalt der Vereinbarung zwischen den beiden Parteien. Vorruhestandsgeld liegt nur dann vor, wenn beide Vertragsparteien übereinstimmend der Meinung sind, dass mit dieser Vorruhestandsvereinbarung der Arbeitnehmer endgültig aus dem Berufsleben ausscheiden soll, also ein vorzeitiger Ruhestand eintreten soll.

Bei dieser Vorruhestandsregelung herrscht also Einigkeit, dass das Arbeitsverhältnis beendet wird und zudem kein neues Arbeitsverhältnis aufgenommen wird, ganz gleich bei welchem Arbeitgeber. Zudem gilt, dass das Vorruhestandsgeld bis zum frühestmöglichen Erreichen einer Altersrente oder anderer ähnlicher öffentlich-rechtlicher Bezüge gezahlt wird. Falls keine dieser Leistungen vom Arbeitnehmer beansprucht werden können, muss die Zahlung bis zur Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt werden. Auch für das Vorruhestandsgeld muss man wie für das normale Arbeitsentgelt Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung nach § 166 Abs. 1 Nr. 3 SGB VI zahlen.

Wie kann ich in den Vorruhestand gehen?

Wer will heute noch bis 67 Jahre arbeiten? Das sind in der Gesellschaft die wenigsten. Viele träumen davon, früher das Berufsleben an den Nagel hängen zu können. Menschen ab dem Geburtsjahr 1964 kommen da aber normalerweise nicht drumherum. Für sie gilt dieses Regeleintrittsalter in die gesetzliche Rente. Doch es gibt natürlich ein paar Möglichkeiten, durch einen Vorruhestand früher aus dem Berufsleben ausscheiden zu können.

Ab wann ist es möglich, vorzeitig in den Ruhestand zu gehen? Für alle ab dem Geburtsjahr 1964 gilt, dass dies grundsätzlich ab dem 65. Lebensjahr möglich ist. Sie können dann die sogenannte Altersrente ohne Abschläge erhalten. Möglich ist das dann nur unter der Voraussetzung, dass sie insgesamt mindestens 45 Jahre rentenversichert waren. Für die Jahrgänge von 1964 bis 1952 gibt es eine monatliche Staffelung des Eintrittsalters in den Vorruhestand. So können Jahrgänge ab 1953 teilweise sogar schon mit 63 Jahren in den Vorruhestand gehen.

Was ist der Unterschied zwischen Vorruhestand und Altersteilzeit?

Zwischen Vorruhestand und Altersteilzeit gibt es einen gravierenden Unterschied. Beim Vorruhestand erbringt der Arbeitnehmer keinerlei Arbeitsleistung mehr. Er erhält so lange Geld, bis er die Vollrente wegen des Regelalters beziehen würde. Deshalb ist die Altersteilzeit auch kein Modell des sogenannten Vorruhestandes.

Wie hoch ist das Vorruhestandsgeld?

Hier gibt es eine ganz klare Vorruhestandsregelung. Die Höhe des monatlichen Vorruhestandsgeldes wird auf Grundlage des durchschnittlichen Bruttoeinkommens, welches der Arbeitnehmer in den letzten zwölf Monaten unmittelbar bevor ein vorzeitiger Ruhestand bewilligt wurde, berechnet. Dieses ist auf das Fünffache des sozialen Mindestlohnes begrenzt.

Wie lange wird Vorruhestandsgeld gezahlt?

Vorruhestandsgeld wird so lange gezahlt, bis der Arbeitnehmer sein reguläres Renteneintrittsalter erreicht hat. Wichtig ist, dass die Rente dauerhaft reduziert bleibt. Wenn der Arbeitnehmer das reguläre Renteneintrittsalter erreicht hat, wird die Rente daher nicht angehoben.

Was muss ich tun, wenn ich mit 60 in Rente gehen will?

Die Rente mit 60 ist heute leider nicht mehr möglich. Bis vor wenigen Jahren ging das noch. Das liegt daran, dass vor einigen Jahren das Renteneintrittsalter auf 67 Jahre angehoben wurde.

Was muss ich bei Vorruhestand beachten?

Zu beachten ist, dass der Vorruhestand auch zu Abschlägen bei der späteren Rente führt. So kann ein sogenannter Langzeitversicherter zum Beispiel 35 Jahre Versicherungszeit vorweisen und geht mit 63 in Rente. Doch das kostet ihn jeden Monat bis zu seinem regulären Renteneintrittsalter 0,3 Prozent. Die Rente bleibt dauerhaft reduziert. Das sollte man immer bedenken, wenn man einen Vorruhestand ins Auge fasst.

Beachten sollte man zudem, dass es besondere Personengruppen mit Ausnahmen gibt. Das sind Schwerbehinderte und Arbeitslose. Auch bestimmte Berufsgruppen haben Sonderregeln. Besonders langjährig Versicherte, die mindestens 45 Jahre lang in die gesetzliche Rentenkasse gezahlt haben und zudem seit dem 18. Lebensjahr ohne Unterbrechung erwerbstätig waren, gehören auch dazu. Hat der Arbeitnehmer eine Erwerbsminderung oder es liegt eine Erwerbsunfähigkeit oder Schwerbehinderung mit einem Grad von mindestens 50 Prozent vor, so reichen 35 Jahre Mindestversicherungszeit, um in den Vorruhestand gehen zu können. Zu den bestimmten Berufsgruppen zählen Pilot sowie besonders körperlich anstrengende Berufe aus dem Bergbau und Straßenbau. Bei diesen macht der Staat auch einen früheren Renteneintritt ganz ohne Abzüge möglich. Für Frauen ab dem 60. Lebensjahr ist der Vorruhestand möglich, wenn sie vor dem 1. Januar 1952 geboren wurden. Rentenversicherte Arbeitslose haben ab dem 63. Lebensjahr die Möglichkeit des Vorruhestands, müssen aber ebenfalls vor 1952 geboren sein.

Fazit

Vorruhestandsregelungen sind leider heute enger gefasst als noch vor einigen Jahren. Dennoch sollten Sie die Möglichkeit ins Auge fassen und prüfen, ob dies für Sie infrage kommt. Gewonnene Freizeit ist durch nichts zu ersetzen.