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Vorstellungsgespräch während der Arbeitszeit: Was ist erlaubt?

Wenn Sie sich beruflich umorientieren möchten, derzeit jedoch in einem bestehenden Arbeitsverhältnis befinden, werden Sie mit einigen Fragen konfrontiert. Werden Sie für ein Vorstellungsgespräch während der Arbeitszeit freigestellt? Zählt ein Vorstellungsgespräch im gleichen Unternehmen zur Arbeitszeit? Als angestellter Arbeitnehmer stehen Sie diesen Fragen höchstwahrscheinlich im Laufe Ihrer beruflichen Laufbahn irgendwann einmal gegenüber. Es gibt jedoch keinen Grund zur Sorge, denn all diese Fragen können auf gesetzlicher Basis beantwortet werden.

Erhalten Sie eine Freistellung für Vorstellungsgespräch während der Arbeitszeit?

Eine Einladung zu einem Vorstellungsgespräch ist zunächst einmal ein Grund zur Freude. Doch möglicherweise findet der Termin für das Vorstellungsgespräch während der Arbeitszeit bei Ihrem aktuellen Arbeitgeber statt. Wie gehen Sie in diesem Fall bestmöglich vor, um Schwierigkeiten zu vermeiden?

Um das Bewerbungsgespräch während Arbeitszeit wahrnehmen zu können, ist es wichtig, einen Antrag auf Freistellung beim bisherigen Arbeitgeber so rechtzeitig wie möglich einzureichen. Sehr kurzfristig gestellte Antrage könnten nämlich abgelehnt werden, wenn Ihr aktueller Arbeitgeber keine Vertretung für Sie findet. Doch wie wird ein Antrag auf Freistellung gestellt, wenn das Vorstellungsgespräch während der Arbeitszeit stattfinden soll? Um den Antrag erfolgreich zu stellen, ist es wichtig, den Grund für die Freistellung sowie die voraussichtliche Dauer anzugeben. Die Dauer der Freistellung, die Arbeitnehmern gewährt wird, hängt hierbei vom Einzelfall ab. Eine gesetzliche Regelung, wie lange die Freistellung von Ihrem aktuellen Arbeitgeber gewährt werden muss, gibt es nicht. Weitere Angaben zu der potenziellen neuen Anstellung müssen Arbeitnehmer bei der Antragstellung übrigens nicht machen. Sie sind nicht dazu verpflichtet, den Namen des neuen Unternehmens, für welches Sie arbeiten möchten, bei Ihrem aktuellen Arbeitgeber zu nennen.

Das interne Bewerbungsgespräch während Arbeitszeit

Ein internes Vorstellungsgespräch liegt vor, wenn Sie bei Ihrem aktuellen Arbeitgeber bleiben möchten, sich jedoch auf eine andere Stelle oder Position bewerben. Das interne Bewerbungsgespräch während Arbeitszeit wird rechtlich ein wenig anders gehandhabt als ein Vorstellungsgespräch bei einem anderen Arbeitgeber. Wenn Sie ein Vorstellungsgespräch bei einem anderen Unternehmen wahrnehmen, fällt dieses gesetzlich als eine Privatsache an. Das interne Bewerbungsgespräch während Arbeitszeit beim Arbeitgeber, bei dem Sie bereits angestellt sind, fällt jedoch unter die Arbeitszeit. Somit ist eine Freistellung nicht notwendig. Bewerben Sie sich jedoch in einer anderen Abteilung, sollten Sie Ihren Abteilungsleiter über den Termin informieren.

Erhalten Arbeitnehmer eine Freistellung zum Probearbeiten?

Soll beim neuen Arbeitgeber eine Probearbeit stattfinden, kann auch dies Fragen für Sie als Arbeitnehmer ergeben. Ist Ihr bestehender Arbeitsvertrag befristet, haben Sie als Arbeitnehmer Anspruch darauf, von Ihrem jetzigen Arbeitgeber für das Probearbeiten freigestellt zu werden. Dies ist in § 629 BGB gesetzlich festgeschrieben. Sie müssen den Antrag auf die Freistellung jedoch frühestmöglich bei Ihrem Arbeitgeber stellen, damit dieser gegebenenfalls eine Vertretung für Sie finden kann. Ist der Antrag zu kurzfristig eingereicht worden, kann dieser nämlich von Ihrem Arbeitgeber abgelehnt werden. Ist Ihr bisheriges Arbeitsverhältnis unbefristet, besteht Ihr Anspruch auf Freistellung nach § 629 BGB jedoch nicht.

Prüfen Sie Ihre Rechte und Pflichten mithilfe gesetzlicher Vorschriften

Im Berufsleben werden Sie immer wieder mit neuen Fragen konfrontiert. Dies tritt insbesondere dann ein, wenn Sie einen beruflichen Wechsel anstreben und sich bei einem anderen Unternehmen bewerben. Um sicherzugehen, dass Ihnen kein Fehler unterläuft, sollten Sie sich vorab immer über die gesetzlichen Bestimmungen informieren. Sei es, wenn ein Vorstellungsgespräch während der Arbeitszeit stattfindet oder Sie zu einer Probearbeit in einem anderen Unternehmen eingeladen sind. Erkundigen Sie sich im Voraus genau darüber, wie Sie vorgehen müssen, um sich Schwierigkeiten und Konflikte mit Ihren Arbeitgebern zu ersparen. Wenn Sie Ihre Rechte und Pflichten genau kennen, wird es Ihnen in Zukunft nicht mehr schwerfallen, angemessen und professionell zu reagieren und Ihren gewünschten Fortschritt im Berufsleben mit Erfolg zu meistern.