Anspruch auf Bildungsurlaub in NRW: Diese Rechte haben Sie
Bildungsurlaub (in manchen Bundesländern auch als „Bildungsfreistellung“ oder „Bildungszeit“ bezeichnet, um ihn vom Erholungsurlaub abzugrenzen) ist ein bezahlter Urlaub, den der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern für eine Weiterbildung gewährt. In den meisten Bundesländern besteht ein gesetzlicher Anspruch der Beschäftigten auf einen solchen Bildungsurlaub. Der Bildungsurlaub wird zusätzlich zum regulären Urlaubsanspruch gewährt, der Beschäftigte muss also keine Urlaubstage dafür einsetzen. Auch muss der Inhalt der Weiterbildungsmaßnahme nicht unbedingt eine Verbindung mit der beruflichen Tätigkeit aufweisen.
Wer hat Anspruch auf Bildungsurlaub?
In fast allen Bundesländern existiert ein gesetzlicher Anspruch auf Bildungsurlaub für Arbeitnehmer. Nur ein bis zwei Prozent aller Arbeitnehmer allerdings nehmen ihren Anspruch auch wahr. Lediglich in Sachsen und Bayern besteht kein solcher Anspruch. Für NRW ist der Bildungsurlaub im Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz NRW (AWbG) geregelt. Anspruch auf Bildungsurlaub, in NRW „Arbeitnehmerweiterbildung“ genannt, haben nach §§ 2, 3 AWbG Arbeiter und Angestellte, deren Beschäftigungsverhältnisse ihren Schwerpunkt in NRW haben, sowie Heimarbeiter, Gleichgestellte und arbeitnehmerähnliche Personen. Maßgeblich dafür, welche Regelungen anwendbar sind, ist nicht der Wohnort des Beschäftigten, sondern der Ort des Arbeitsplatzes.
Grundsätzlich gilt: Zum Bildungsurlaub berechtigt sind Arbeitnehmer, die mindestens sechs Monate in einem Betrieb beschäftigt sind. Dieser Rechtsanspruch auf Bildungsurlaub gilt allerdings nur dann, wenn der Betrieb mindestens zehn Beschäftigte hat. In bestimmten Fällen können auch Auszubildende Bildungsurlaub beantragen, allerdings nur zu Zwecken der politischen Bildung. Keinen Bildungsurlaubsanspruch haben Beamte.
Wann darf mein Antrag abgelehnt werden?
Unter bestimmten Voraussetzungen darf der Arbeitgeber den Antrag auf Bildungsurlaub ablehnen, so z. B. bei zwingenden betrieblichen Belangen oder falls bereits Urlaubsanträge von Kollegen vorliegen. Bei Betrieben mit bis zu 50 Mitarbeitern ist der Anspruch außerdem auf 10 Prozent der Beschäftigten pro Jahr beschränkt.
Welche Bildungsmaßnahmen fallen unter Bildungsurlaub?
Der Inhalt der Bildungsmaßnahme muss keinen Zusammenhang zur beruflichen Tätigkeit aufweisen. Daher sind mannigfaltige Maßnahmen möglich, von fachlichen Fortbildungen über Sprachkurse bis zu politischen oder persönlichkeitsbildenden Seminaren. Sogar Yogakurse oder Stressbewältigungsseminare sind möglich. Voraussetzung für die Freistellung ist allerdings, dass die Maßnahme bei einem im Rahmen des Arbeitnehmerweiterbildungsgesetzes anerkannten Weiterbildungsträger stattfindet sowie, dass das Seminar selbst als Bildungsurlaub anerkannt ist.
Wer übernimmt die Kosten für Bildungsurlaub?
Während des Bildungsurlaubs zahlt der Arbeitgeber den Lohn bzw. das Gehalt weiter. Die Kosten für die Bildungsmaßnahme, wie Kursgebühren, Ausgaben für Lehrmittel sowie für Fahrten und Unterkunft, sind vom Beschäftigten zu tragen. Sie können die Ausgaben in einigen Fällen jedoch in der Steuererklärung als Werbungskosten geltend machen.
Welche Besonderheiten gelten im Hinblick auf den Bildungsurlaub 2022 in NRW?
Für den Zeitraum vom 1.3.2020 bis 31.12.2022 hat das NRW-Parlament eine Ergänzung des Arbeitnehmerweiterbildungsgesetzes NRW verabschiedet. Hiernach können im besagten Zeitraum die Bildungsveranstaltungen auch digital angeboten werden, sofern die Angebote nachweislich einen entsprechenden Zeitrahmen umfassen. Ursprünglich galt diese Regelung nur bis Ende 2021, wurde aber um ein Jahr verlängert.
Welche Voraussetzungen gelten für den Bildungsurlaub in NRW?
Der Ort der Weiterbildung darf sich maximal 500 km von der Landesgrenze Nordrhein-Westfalens befinden. Die Mindestdauer des Bildungsurlaubs in NRW beträgt drei Tage en bloc oder fünf Tage in Wochen-Intervallen. Täglich müssen mindestens sechs Unterrichtsstunden stattfinden. Bei beruflicher Bildung kann der Arbeitgeber einen Mindestbezug des Themas zur ausgeübten Tätigkeit fordern. Bis zu zwei Tage betriebliche Fortbildung können angerechnet werden.
Wie lange dürfen Sie Bildungsurlaub in NRW nehmen?
In der Regel haben Arbeitnehmer in Vollzeit (5-Tage-Woche) Anspruch auf fünf Tage Bildungsurlaub jedes Jahr, außer im Saarland, wo Anspruch auf sechs Tage besteht. Der Anspruch eines Jahres kann zwecks Kumulation auf das Folgejahr übertragen werden. Bei Teilzeitbeschäftigten wird der Anspruch entsprechend angepasst. Auch in NRW beträgt der Anspruch fünf Tage jährlich, wobei die Tage von zwei Jahren zusammengefasst werden können auf zehn Tage. Auszubildende haben Anspruch auf fünf Tage Bildungsurlaub während ihrer gesamten Ausbildung.
Wie beantragen Sie Bildungsurlaub in NRW?
Der Arbeitnehmer sollte bei seinem Arbeitgeber den Bildungsurlaub so frühzeitig wie möglich, mindestens aber sechs Wochen vor Beginn der Bildungsmaßnahme, beantragen und ihm dabei den Zeitraum schriftlich mitteilen. Der Mitteilung sind der Nachweis über die Anerkennung der Bildungseinrichtung und -veranstaltung als Arbeitnehmerweiterbildung sowie das Programm beizufügen. Der Arbeitgeber hat anschließend drei Wochen Zeit, den Antrag gegebenenfalls abzulehnen.
Wo finde ich Anbieter von Bildungsurlaub in NRW?
Jeweils Mitte Juni und Mitte Dezember eines Jahres erscheint die kostenlose Broschüre „Bildungsurlaub in NRW“ mit anerkannten Bildungsurlauben von über 130 Anbietern. Auch die Informationsseite des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft in Nordrhein-Westfalen stellt eine Übersicht der in NRW für Bildungsurlaub anerkannten Weiterbildungsanbieter zur Verfügung.
Fazit zum Bildungsurlaub
Bisher nutzt nur ein geringer Anteil der berechtigten Arbeitnehmer seinen gesetzlichen Anspruch auf Gewährung von Bildungsurlaub und lässt sich so eine Gelegenheit für lebenslanges Lernen entgehen. Mit unseren Informationen sind Sie bestens vorbereitet, Ihren Wunsch nach Bildungsurlaub in die Tat umzusetzen.