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Arbeitslosengeld und Weiterbildung: Was Ihnen zusteht

Sind Sie arbeitssuchend, so ist die Teilnahme an einer Weiterbildung sinnvoll. Dann nämlich erhalten Sie weiterhin Arbeitslosengeld. Dank dieser Absicherung bereiten Sie sich sorglos auf eine neue berufliche Herausforderung vor. Ihr Lebensunterhalt ist so garantiert. Unter welchen Voraussetzungen der Bezug von Arbeitslosengeld während einer Weiterbildung für Sie realistisch ist, erfahren Sie hier.

Weiterbildung während der Arbeitslosigkeit – das müssen Sie wissen

Anspruch auf Weiterbildung während Arbeitslosigkeit bedeutet, dass Sie unter bestimmten Voraussetzungen fortlaufend weiterhin Arbeitslosengeld erhalten. Für die Gesamtbezugsdauer zählt jeder Tag, an dem Sie Arbeitslosengeld beziehen, lediglich als halber Tag. Für den weiteren Bezug von Arbeitslosengeld ist die Weiterbildung rechtzeitig vorab zu beantragen. Relevant ist dabei, dass die bewilligte Maßnahme bei einem anerkannten Träger stattfindet. Agentur für Arbeit bzw. Jobcenter übernehmen üblicherweise nicht nur die Kursgebühren, sondern auch Fahrtkosten und ggf. Kinderbetreuung oder Unterkunft.

Weiterzahlung vom Arbeitslosengeld bei einer Weiterbildung

Sie erhalten Arbeitslosengeld auch nach Aufnahme einer Weiterbildung aufgrund Ihres zuvor bestehenden Anspruchs auf Leistungen. Folglich gilt, dass Sie keiner Erwerbstätigkeit nachgehen. 15 Stunden pro Woche zu arbeiten ist bei einem Bezug von Leistungen erlaubt. Wichtig ist stets, die Arbeitslosigkeit der Agentur für Arbeit zu melden und die Zeiten für die Anwartschaft zu erfüllen.

Wann Anspruch auf Arbeitslosengeld bei einer Weiterbildung besteht

Der Anspruch auf Arbeitslosengeld bei Weiterbildung ist gegeben, sofern Agentur für Arbeit oder Jobcenter diese bewilligt haben. Beachten Sie dabei, dass Sie für die Maßnahme vor Antritt bei der Agentur oder dem Jobcenter einen entsprechenden Antrag stellen. Auch ein Termin für ein Beratungsgespräch ist dort wahrzunehmen. Die Weiterbildung hat zweckmäßig und erforderlich zu sein. Oberstes Ziel ist die schnelle Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit. Sowohl für Maßnahme als auch für Träger bedarf es einer Zertifizierung.

Wie lange bekommt man das Arbeitslosengeld?

Besuchen Sie eine Weiterbildung in Vollzeit, so profitieren Sie beim Bezug von Arbeitslosengeld. Der Anspruch darauf verringert sich nämlich pro Weiterbildungstag lediglich um einen halben Tag. Doch wie lange besteht dieser Anspruch? Haben Sie die Weiterbildung erfolgreich abgeschlossen, besteht noch ein Restanspruch auf Arbeitslosengeld I. Das ist dann so, wenn der Anspruch vor dem  Maßnahmebeginn noch wenigstens 30 Tage beträgt. Läuft die Gesamtbezugsdauer für Arbeitslosengeld I während der Weiterbildung ab, bezahlt die Agentur für Arbeit dennoch weiterhin bis Ende der Maßnahme. Eine aktive Teilnahme und ein erfolgreicher Abschluss sind wichtige Bedingungen für weiteren Leistungsbezug.

Leistungen während der Weiterbildung und im Anschluss

Die Bewilligung einer Maßnahme obliegt der Agentur für Arbeit. Liegt diese vor, so besteht weiterer Anspruch auf Bezüge. Weitere Anträge für Kostenübernahme sind möglich. Idealerweise finden Teilnehmende an Weiterbildungen am Ende der Qualifizierung eine Stelle. Ist dem nicht so, haben Sie Anspruch auf Geld nach der Weiterbildung. Allerdings nur, wenn er nicht bereits ausgeschöpft ist.

Die Bundesagentur für Arbeit hat die Aufgabe, Arbeitssuchende und Arbeitslose zu unterstützen. Gehören Sie zu einem der genannten Personengruppen, steht Ihnen ggf. eine geforderte Weiterbildung zu. Das heißt, Agentur für Arbeit oder Jobcenter übernehmen die Kosten einer Weiterbildung unter der Bedingung, dass Sie Ihre Chancen auf dem ersten Arbeitsmarkt deutlich erhöhen.

Dies geschieht zum Zwecke drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden oder eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit nach dem Jobverlust aufzunehmen. Ein weiterer Grund für eine Weiterbildung ist das Erwerben eines Berufsausschlusses. Dies sind alles Voraussetzungen für den Besuch einer Weiterbildung und die Kostenübernahme seitens der Agentur für Arbeit.

Ansprechpartner bei Jobcenter und Agentur für Arbeit

Sprechen Sie mit Ihrem Berater oder persönlichen Ansprechpartner über die Option eines AZAV- Bildungsgutscheins bzw. eines Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins. Diese sind Förderungsmöglichkeiten der beruflichen Weiterbildung. Die Ansprechpartner bei Agentur für Arbeit und Jobcenter zeigen Ihnen auf, wie Sie eine Weiterbildungsmaßnahme finden. In der Datenbank der Agentur für Arbeit namens KURSNET stellen Sie je nach Wunsch bestimmte Filter ein. Filtern Sie nach:

  • Dauer der Weiterbildung
  • Thema der Weiterbildung
  • nächstem Kursstart
  • Veranstaltungsort

Gehen Sie dann im KURSNET auf die Seite einer für Sie passenden Weiterbildung. Hier erfahren Sie Näheres zu Förderungsmöglichkeiten.

Initiative zeigen

Finden Sie ein Angebot für Ihren Bedarf an Weiterbildung, halten Sie Rücksprache mit Jobcenter bzw. Agentur für Arbeit. Klären Sie mit der für Sie zuständigen Person, ob das Amt die Kosten für die Weiterbildung tatsächlich übernimmt. Bei dieser Gelegenheit stellen Sie gleichzeitig sicher, ob Sie Fahrtkosten erstattet bekommen. Achten Sie bei der Auswahl der Weiterbildung darauf, dass der Anbieter zertifiziert und zugelassen ist. Nur dann hat das Amt die Möglichkeit, die Kosten zu tragen. Die Antwort auf die Frage, ob die Agentur für Arbeit eine Weiterbildung finanziert, ist recht komplex. Aus diesem Grund ist eine Beratung durch die Agentur für Arbeit dringend geboten.

Fazit

Wenn Sie an eine Weiterbildung denken, so informieren Sie sich zunächst über Angebote auf KURSNET. Auch Internetauftritte zertifizierter Weiterbildungsanbieter geben Auskunft über passende Lehrgänge. Solchermaßen sind Sie bereits bestens vorbereitet. Dann gehen Sie sicher und zielstrebig ins Gespräch zu Ihrem Berater. Gemeinsam finden Sie dann ein optimales Weiterbildungsangebot.