GA Jobs bietet kostenlose und kostenpflichtige Leistungen an. Kostenpflichtig, d. h. mit Zahlungsverbindlichkeiten behaftet, sind nur die ausdrücklich als kostenpflichtig gekennzeichneten Dienstleistungen von GA Jobs (z.B. die Schaltung von Stellenanzeigen, Firmenprofilen).
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Die nachfolgenden besonderen Geschäftsbedingungen gelten für alle potentiellen Arbeitgeber, d.h. Unternehmen, Institutionen, natürliche Personen etc., die GA Jobs mit der Erstellung von Stellenanzeigen oder sog. Employer Branding Produkten (z. B. Banner, Firmenprofile, Videos etc.) und/oder deren Schaltung auf GA Jobs beauftragen. Diese besonderen Geschäftsbedingungen gehen im Zweifel den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.
Vertragspartner der Kunden (Arbeitgeber) ist die General-Anzeiger Bonn GmbH (nachfolgend „GAB“). Verträge zwischen Arbeitgebern und GA Jobs kommen zustande, wenn GAB die mit Datum, Firmenstempel und Unterschrift versehene Annahme des Vertragsangebotes vom Arbeitgeber erhält (per Mail, per Fax, etc.) oder GAB das Vertragsangebot des Arbeitgebers annimmt. Durch den Arbeitgeber inhaltlich veränderte Vertragsangebote von GAB gelten als neues Angebot des Arbeitgebers, der Vertrag kommt dann erst durch explizite Annahme durch GAB zustande. Eine Leistungserbringung gilt nicht als konkludente Annahme. Es gilt die jeweils aktuelle Preisliste.