
Anspruch auf Bildungsurlaub in NRW: Diese Rechte haben Sie
Bildungsurlaub (in manchen Bundesländern auch als „Bildungsfreistellung“ oder „Bildungszeit“ bezeichnet, um ihn vom Erholungsurlaub abzugrenzen) ist ein bezahlter Urlaub, den der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern für eine Weiterbildung gewährt. In den meisten Bundesländern besteht ein gesetzlicher Anspruch der Beschäftigten auf einen solchen Bildungsurlaub. Der Bildungsurlaub wird zusätzlich zum regulären Urlaubsanspruch gewährt, der Beschäftigte muss also